Wildtiere müssen geschützt werden, jedes Jahr wird dies wichtiger.

Jedes Jahr, wenn die Natur erwacht und die Wälder, Wiesen und Felder wieder in saftigem Grün erstrahlen, beginnt auch die Brut- und Setzzeit. In dieser Zeit bringen zahlreiche Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt und ziehen ihn auf. Das ist eine sehr empfindliche Phase, in der die Tiere besonders schutzbedürftig sind und deshalb besonderen Schutz benötigen. Eine wichtige Maßnahme, um den Wildtieren Schutz zu gewähren, ist die Leinenpflicht für Hunde in der Brut- und Setzzeit.

Warum ist die Leinenpflicht wichtig?

Die Leinenpflicht soll verhindern, dass Hunde während der Brut- und Setzzeit Wildtiere aufscheuchen oder gar verletzen. Insbesondere Welpen, die noch nicht sehr beweglich sind und noch nicht fliehen können, sind gefährdet und müssen vor Hunden geschützt werden. Durch das Aufscheuchen der Tiere werden sie gestresst und in ihrer Brut- und Setzzeit gestört, was sowohl für das Tier als auch für den Nachwuchs negative Auswirkungen haben kann. So kann es zum Beispiel dazu führen, dass die Tiere ihre Nester verlassen oder ihre Jungen vernachlässigen. Es ist daher wichtig, dass Hunde in dieser Zeit an der Leine geführt werden und keine Wildtiere stören.

Konsequenzen bei Verstoß

Wer sich nicht an die Leinenpflicht hält und seinen Hund frei herumlaufen lässt, kann mit empfindlichen Strafen rechnen. Die Höhe der Strafen variiert dabei von Bundesland zu Bundesland und kann bis zu 5.000 Euro betragen. Darüber hinaus können auch zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden, wenn der Hund beispielsweise ein Wildtier verletzt oder tötet.

Aber nicht nur rechtliche Konsequenzen drohen bei Verstoß gegen die Leinenpflicht. Auch für die Wildtiere können die Folgen gravierend sein. Im Jahr 2020 wurden in Deutschland mehr als 7.000 Wildtiere von Hunden verletzt oder getötet. Das sind erschreckende Zahlen, die zeigen, wie wichtig es ist, die Leinenpflicht einzuhalten. Es liegt also in der Verantwortung jedes Hundehalters, seinen Vierbeiner in der Brut- und Setzzeit an der Leine zu führen, um Wildtieren Schutz zu gewähren und Strafen zu vermeiden.

 

Hier eine Aufstellung der Leinenpflicht Zeiten in der Brut- und Setzzeit je nach Bundesland. Die Regelungen können lokal auch anders Geregelt sein, informieren Sie sich am Besten auf der Webseite Ihrer Gemeinde.

Baden-Württemberg:
Die Brut- und Setzzeit dauert vom 1. April bis 15. Juli. In dieser Zeit gilt in der Regel eine Leinenpflicht in Wäldern, Heiden, Mooren und auf landwirtschaftlichen Flächen.

Bayern:
Die Brut- und Setzzeit dauert vom 1. April bis 15. Juli. In dieser Zeit gilt in der Regel eine Leinenpflicht in Wäldern, Feldern und auf Wiesen.

Berlin:
Die Brut- und Setzzeit dauert vom 1. April bis 15. Juli. In dieser Zeit gilt eine generelle Anleinpflicht für Hunde in Grünanlagen und auf Wegen, die durch Wiesen, Felder oder Wälder führen.

Brandenburg:
Die Brut- und Setzzeit dauert vom 1. April bis 15. Juli. In dieser Zeit gilt in der Regel eine Leinenpflicht in Wäldern und auf Feldern.

Bremen:
Die Brut- und Setzzeit dauert vom 15. März bis 31. Juli. In dieser Zeit gilt in der Regel eine Anleinpflicht in Naturschutzgebieten, Schutzgebieten und auf ausgewiesenen Wegen durch Wiesen, Felder oder Wälder.

Hamburg:
Die Brut- und Setzzeit dauert vom 1. April bis 15. Juli. In dieser Zeit gilt eine generelle Anleinpflicht für Hunde in Parks und Grünanlagen.

Hessen:
Die Brut- und Setzzeit dauert vom 1. April bis 15. Juli. In dieser Zeit gilt in der Regel eine Leinenpflicht in Wäldern, Heiden, Mooren und auf landwirtschaftlichen Flächen.

Mecklenburg-Vorpommern:
Die Brut- und Setzzeit dauert vom 1. April bis 15. Juli. In dieser Zeit gilt in der Regel eine Leinenpflicht in Wäldern und auf Feldern.

Niedersachsen:
Die Brut- und Setzzeit dauert vom 1. April bis 15. Juli. In dieser Zeit gilt in der Regel eine Leinenpflicht in Wäldern, Heiden, Mooren und auf landwirtschaftlichen Flächen.

Nordrhein-Westfalen:
Die Brut- und Setzzeit dauert vom 1. April bis 15. Juli. In dieser Zeit gilt in der Regel eine Leinenpflicht in Wäldern, Feldern und auf Wiesen.

Rheinland-Pfalz:
Die Brut- und Setzzeit dauert vom 1. April bis 15. Juli. In dieser Zeit gilt in der Regel eine Leinenpflicht in Wäldern, Heiden, Mooren und auf landwirtschaftlichen Flächen.

Saarland:
Die Brut- und Setzzeit dauert vom 1. April bis 15. Juli. In dieser Zeit gilt in der Regel eine Leinenpflicht in Wäldern und auf Feldern.

Sachsen:
Die Brut- und Setzzeit dauert vom 1. April bis 15. Juli. In dieser Zeit gilt in der Regel eine Leinenpflicht in Wäldern und auf Feldern.

Sachsen-Anhalt:
Die Brut- und Setzzeit dauert vom 1. April bis 15. Juli. In dieser Zeit gilt in der Regel eine Leinenpflicht in Wäldern und auf Feldern.

Schleswig-Holstein:
Die Brut- und Setzzeit dauert vom 1. April bis 15. Juli. In dieser Zeit gilt in der Regel eine Anleinpflicht in Schutzgebieten und auf ausgewiesenen Wegen durch Wiesen, Felder oder Wälder.

Thüringen:
Die Brut- und Setzzeit dauert vom 1. April bis 15. Juli. In dieser Zeit gilt in der Regel eine Leinenpflicht in Wäldern und auf Feldern.

 

Beispiele für Abweichungen von diesen Regeln:

  • In manchen Bundesländern wie Hessen oder Nordrhein-Westfalen gibt es Ausnahmen von der Leinenpflicht, wenn der Hund einen Wesenstest bestanden hat.
  • In Brandenburg kann die Brut- und Setzzeit je nach Tierart variieren und die Leinenpflicht kann entsprechend angepasst werden.
  • In Bayern gibt es bestimmte Gebiete, in denen die Leinenpflicht auch außerhalb der Brut- und Setzzeit gilt, um Wildtiere zu schützen.
  • In einigen Gemeinden und Regionen können lokale Regelungen zur Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit gelten, die von den allgemeinen Regelungen des Bundeslandes abweichen.

Man sieht, es gibt viele Unterschiede, so das es Sinn macht sich lokal über die aktuellen regeln zu informieren.

 

Die Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz von Wildtieren und ihrem Nachwuchs. Die Zahlen zeigen, dass Verstöße gegen die Leinenpflicht nicht nur mit hohen Strafen, sondern auch mit schweren Folgen für die Wildtiere verbunden sind. Es liegt daher in der Verantwortung jedes Hundehalters, seinen Vierbeiner in dieser Zeit an der Leine zu führen und damit einen Beitrag zum Schutz von Wildtieren zu leisten.

Dies gilt übrigens nicht nur im Rahmen der Brutzeiten oder gesetzlichen Vorschriften. Hunde müssen „rennen“ um Artgerecht zu leben, Adrenalin abzubauen und ausgeglichen zu sein. Aber wie viel „Freiheit“ ich meinem Hund hierbei geben kann – kommt nicht nur auf die Gesetze an. Es kommt auch darauf an, wie gut ich meinen Hund ohne Leine kontrollieren kann. Jagt mein Hund? Kann ich meinen Hund abrufen wenn er einem Tier nachsteigt?  Ist mein Hund ein pubertierendes Pulverfass voller Energie oder her alt und gemächlich?

Als Hundehalter muss ich zu jeder Zeit sicherstellen können, das ich meinen Hund unter Kontrolle behalte. Egal ob ein Auto kommt, ein Fahrradfahrer, Spaziergänger… ob ein Reh aus dem Gebüsch springt , ein Hase vorbei hoppelt, ein Kind kreischt oder jemand meinen Hund ruft – in jedem Moment muss ich dafür Sorgen, dass ich meinen Hund unetr Kontrolle behalte. Mein Hund darf keinem Tier oder Mensch nachgehen, muss jederzeit abrufbar sein. Wie ich das erreiche?
Entweder durch viel Training und Erziehung, durch eine Schleppleine oder im Schlimmsten Fall dauerhaft durch eine Leine. Aber wie soll ich einen ständig angeleinten Hund seinen Auslauf zukommen lassen?
Schwierig, aber auch das liegt in der Verantwortung des Hundehalters. Fangen Sie an zu joggen, oder bringen dem Hund bei am Rad zu laufen. Suchen Sie nach Hundewäldern die extra hierfür eingezäunt sind oder treten einem Verein mit großem Platz bei, planen Sie es beim Kauf oder Miete der Wohnung oder des Hauses ein – ganz nach Ihren Möglichkeiten. Aber am Ende haben Sie als Hundehalter die Verantwortung Ihrem Hund ein artgerechtes Leben zu bieten UND ihre Fellnase immer unter Kontrolle zu haben. Das ist die Bedingung für die Hundehaltung.